Phase II ist im März gestartet

Mit Phase II der Verpackungsordnung für die Sparte Blumen & Pflanzen haben wir seit dem 01.03.2019 die in den Abholmärkten zugelassenen Transport-Verpackungen im Hinblick auf Produkte und Materialien optimiert und die Erzeuger-Vergütung für die nicht mehr zugelassenen Einweg-Transportverpackungen beendet.

Damit tragen wir dazu bei, die Verpackungs- und Material-Vielfalt bei Transportverpackungen zu reduzieren und setzen Impulse für die zukünftig einzusetzende Verpackung auf Erzeuger- und Kundenseite.

Die Verwendung von Kunststoff im Gartenbau steht angesichts intensiv geführter Umweltschutz- und Nachhaltigkeitsdiskussionen verstärkt im Fokus. Gleichzeitig kann auf Transportverpackung nicht vollständig verzichtet werden. Hier geht es vor allem darum, den Kunden Alternativen zur Kunststoff-Einwegverpackung anzubieten.

Durch die im September 2018 in Kraft getretene Landgard Verpackungsordnung und das seit Anfang 2019 geltende neue Verpackungsgesetz besteht die Verpflichtung zur Rücknahme der Transportverpackung oder deren kostenpflichtigen Lizenzierung. Gleichzeitig sind die Entsorgungskosten im Gartenbau in den letzten Jahren deutlich gestiegen.

Wir verfolgen in diesem Zusammenhang einen mehrgleisigen Ansatz und beschäftigen uns in einem eigenen Projekt mit dem Thema Mehrweg-Verpackung. Darüber hinaus streben wir generell die Vermeidung von Verpackungs- und Material-Vielfalt an und konzentrieren uns bei Einweg-Transportverpackungen aufgrund der derzeit vorliegenden Erkenntnisse der Verpackungsindustrie auf das Material Polystyrol, um die Entsorgungskosten zu reduzieren. Darüber hinaus haben wir die verwendbaren Transportverpackungen auf Produkte mit LGCup- oder NormPack-Gravur eingeschränkt und forcieren parallel die Nutzung von recyclingfähigen Materialien wie der EcoExpert-Palette aus Pappe.

Anpassung der Verpackungsordnung

Mit der ersten Phase der Landgard Verpackungsordnung für Blumen & Pflanzen wurden die Kundenpreise im Sichtkauf im September 2018 für alle Einweg-Verpackungen um durchschnittlich 2 Cent erhöht. An der grundsätzlichen Logik hatte sich dadurch nichts geändert: Im Sichtkauf werden dem Kunden die Verpackungskosten auf der Rechnung ausgewiesen, im Vertrieb gelten im Wesentlichen Inklusiv-Preise. Die Vergütungspreise für Erzeuger blieben zunächst unverändert. Seit Beginn des Jahres 2019 wurden den Erzeugern allerdings nur noch die in den Abholmärkten zugelassenen LGCup- und NormPack-Paletten in allen Farben inkl. schwarz vergütet. Gleichzeitig wurden nur noch Einweg-Transportverpackungen aus Polystyrol vergütet.

Mit der zweiten Phase der Verpackungsordnung wurden Verpackungen definiert, die nicht länger für die Anlieferung in den Abholmärkten zugelassen sind. Diese Verpackungen wurden zum 01.03.2019 aus der Vergütung herausgenommen und systemseitig für die Verwendung in den Märkten deaktiviert. Zu diesen Verpackungen zählen z.B.:

  • VS 101: Kulturpalette
  • VS 103: Best-Tray 56×31
  • VS 109: Staudenkiste
  • VS 147: Styropor-Kiste
  • VS 149: Erikenkiste
  • VS 161+162: Gemüsekisten
  • diverse Kartonagen

Wird jetzt Ware in diesen Verpackungen in den Abholmärkten angeliefert, erhalten Sie als Erzeuger dafür keine Vergütung mehr. Gleiches gilt für sämtliche weitere Verpackungen ohne LGCup- oder NormPack-Gravur. Sie erkennen die weiterhin zur Erzeuger-Vergütung zugelassenen Verpackungen daran, dass auf mehreren Seiten der Verpackung die LGCup- oder NormPack-Gravur sowie die Verpackungsnummer zu sehen ist.

Die Liste der bei Landgard gültigen Verpackungen kann online eingesehen werden unter verpackungsordnung.landgard.de. Bei Fragen zur Phase II der Landgard Verpackungsordnung erreichen Sie die Mitarbeiter der der Erzeugerhotline unter Tel. +49 2832 921-3111 oder per Mail unter erzeugermanagement@landgard.de.

Bildhinweis
Collage: © Trinet Uzun/shutterstock.com
Blume: © arxichtu4ki/shutterstock.com