Die Pflanzengesundheitsverordnung regelt den Handel mit Pflanzen auf dem Gebiet der Europäischen Union und dient zur Prävention der Einschleppung und Ausbreitung von Pflanzenschädlingen und -schaderregern. Mit Wirkung zum 14. Dezember 2019 tritt eine neue Regelung in Kraft, die die Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit von Warensendungen erweitert und somit das phytosanitäre Risiko verringern soll. Damit verbunden ist eine deutliche Ausweitung der Pflanzenpass-Pflicht sowohl für Erzeugerbetriebe als auch die weitere Handelskette.

Zukünftig gilt die Registrierungspflicht für alle Betriebe, die „für die Auspflanzung bestimmte“ Pflanzen erzeugen. Gemeint sind damit alle lebenden Pflanzen, lebende Teile von Pflanzen (Steckling, Steckholz, nicht: Schnittblumen) und Überdauerungsorgane (Rhizome, Wurzeln, Zwiebeln, Saatgut). Somit sind zukünftig beispielsweise alle Erzeuger und Händler von Topf-, Garten- und Beetpflanzen von der Registrierungspflicht betroffen.

Sofern Sie noch nicht über eine Registrierungsnummer für Ihren Betrieb verfügen, erfolgt die Neu-Registrierung zurzeit noch beim zuständigen Pflanzenschutzdienst. Um das Verfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen, soll kurzfristig eine zentrale Registrierungsplattform im Internet onlinegestellt werden. Auch Betriebe, für die bereits eine Registrierung vorliegt, erhalten eine neue Registrierungsnummer mit einem etwas angepassten Format.

Solange eine Neu-Registrierung technisch noch nicht möglich ist, dürfen bei jetzt anstehenden Bestellungen von Etiketten, Tüten oder Töpfen nach Mitteilung des Landesverbandes Gartenbau die alten Registrierungsnummern „bis auf Weiteres“ verwendet werden.

Anforderungen an Inhalt und Layout des neuen Pflanzenpasses

Der so genannte Rückverfolgbarkeitscode ist für Ware, die für Endverbraucher bestimmt ist, nicht notwendig.

Landgard Empfehlung für Erzeuger und Anlieferer

Grundsätzlich fordert die EU-Verordnung eine Deklaration des Pflanzenpasses auf der Handelseinheit (CC, Karton, Lage, Palette oder Einzeltopf). Da die Definition der Handelseinheit auf dem Weg der Ware entlang der Handelskette aber unterschiedlich ist, ist die Einzeltopfauszeichnung der kleinste gemeinsame Nenner.

Landgard empfiehlt nach Rücksprache mit den Pflanzenschutzdiensten deshalb die Deklaration des Pflanzenpasses auf dem Einzeltopf. Nur mit einer Einzeltopfauszeichnung ist sichergestellt, dass die Ware auch in Zukunft erfolgreich vermarktet werden kann und die gesetzlichen Vorgaben einer Rückverfolgbarkeit vom Erzeuger bis zum Kunden eingehalten werden können. Die Auszeichnung kann am Topf, sowie auf Steck- und Schlaufenetikett erfolgen. Existierende Auszeichnungen (z.B. EAN-Etikett oder Bildetikett) können unter Einhaltung des Layouts und der inhaltlichen Vorgaben (s.o.) um den Pflanzenpass erweitert werden.

Beispielbilder: EAN Etikett und Bildetiketts

Gleichzeitig arbeitet Landgard im Bereich der Abholmärkte an einer Anpassung des Partieetikettes. Sofern dies erfolgreich umgesetzt werden kann, könnten Erzeuger in BLUCom Partieetiketten für die Verkaufsmengeneinheiten (Palette oder Einzeltopf) erzeugen und somit den Anforderungen der EU-Verordnung gerecht werden, eine Auszeichnung an der kleinsten Verkaufseinheit vorzunehmen. Laut EU-Verordnung muss die Ware zukünftig auf folgenden Handelswegen von einem Pflanzenpass begleitet werden:

Wir empfehlen, sich trotz des Umstellungstermins 14. Dezember 2019 frühzeitig um die Registrierung bei den Pflanzenschutzdiensten zu bemühen. Aufgrund der großen Anzahl an neu zu registrierenden Betrieben könnte es hier zu einem Bearbeitungsstau kommen.

Aktuell erfolgen letzte Abstimmungen zwischen den Bundesländern und der EU zu Umsetzung ab 2020. Sobald verbindliche Ergebnisse vorliegen, und die Registrierung bei der Landwirtschaftskammer gestartet ist, erhalten Sie weitere Informationen durch die Landwirtschaftskammer, die Verbände und Landgard.

Bei Fragen zum neuen Pflanzenpass und deren rechtssicheren Umsetzung erreichen Sie die Mitarbeiter der Erzeugerhotline unter Tel. +49 2832 921-3111 oder per Mail unter erzeugermanagement@landgard.de.